Netznutzung

Netznutzungsentgelte

Hier finden Sie die Netznutzungsentgelte der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG im PDF-Format:

Hinweis: Die endgültigen Netznutzungsentgelte für das Lieferjahr 2024 haben sich im Vergleich zu den vorläufigen Entgelten geändert. Bitte beachten Sie dies.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung von §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung ist eine bundesweite Umlage der Kosten für Sonderformen der Netznutzung vorgesehen. Auf die Höhe einer bundesweit zu erhebenden Umlage hat die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG keinen Einfluss.

Standardlastprofile

Die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG stellt ihr Stromnetz allen Stromhändlern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung.

Hier finden Sie die Normlastprofile der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG in der Marktrolle als Verteilnetzbetreiber:

Die temperaturabhängigen Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizungen, Wärmepumpen) erhalten Sie auf Anfrage.

Mehr-/ Mindermengenpreise

Mehr- oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler laut Fahrplan eingestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.

Die Abrechnung der Jahresmehr- oder Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- oder Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der Internetseite des Betreibers von Verteilnetzen zu veröffentlichen.

Gemäß Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -Jahresmindermengen" wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden entsprechend dem Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de - Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.