EEG

EEG-Jahresabrechnung 2017

Bericht nach §77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG (VNB)

Stand: 31.05.2018

Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): TransnetBW GmbH

 

Einleitung:

Gemäß §7 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §72 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG hiermit nach.

 

Grundsystematik:

Die gemäß §§19 bis 55 EEG 2014 durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß §57 EEG 2014 durch den vorgelagteren Übertrangungsnetzbetreiber, abzgl. der nach §18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

 

Datenermittlung

Meldung von Anlagenbetreibern an die Eleketrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG angeschlossen sind, wurden für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §71 EEG 2014 angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die eingespeisten Energiemengen sowie die entsprechenden Vergütungszahlungen nach §§19 bis 55 EEG 2014 (Bewegungsdaten) wurden anlagenbezogen den BNetzA-Vergütungskategorien zugeordnet.

 

Meldung der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG an die TransnetBW GmbH

Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß §72 EEG 2014 an die TransnetBW GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des §75 EEG 2014 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TransnetBW GmbH fristgerecht zur Verfügung gestellt. Beachten Sie in den nun folgenden Zahlen, dass wir die übrigen Vergütungskategorien aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Wunsch der Anlagenbetreiber nicht veröffentlichen werden. Sollten Sie ein berechtigtes Interesse zur Einsicht haben, die Daten einzusehen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

 

Übersicht über die Einspeisekatekorien:

Solare Strahlungsenergie 0,059 GWh Vergütung 21,09 T€

 

Selbstverbrauchte Strommenge 0,00289 GWh
Selbstverbrauchsvergütung 0,358 T€