Laut einer Info-Mail stellt der Stromanbieter Senec das Stromgeschäft mit Endkunden vollständig einstellt. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wäre bereits bzw. wird versandt. Senec stellt damit die Stromlieferung ein und beendet alle Stromlieferverträge, die mit Senec als Vertragspartner geschlossen wurden. Falls Sie hiervon auch betroffen sind und ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie handeln.
Welche Optionen haben Sie:
Sie unternehmen nichts, dann rutschen Sie automatisch in die lokale Grundversorgung. Dies bedeutet, Ihr Licht geht nicht aus, sondern der Grundversorger muss zunächst einspringen und die Stromversorgung für Ihren Zähler sicherstellen. Da dies aber die teuerste Art der Strombelieferung ist, sollten Sie dennoch handeln. Sie sollten daher einen neuen Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten Ihres Vertrauens abschließen. Gerne können Sie sich bei uns melden, wir unterbreiten Ihnen ein günstiges Angebot zur Stromlieferung für Ihre Abnahmestelle/n.
Die Belieferung von Kunden, die eine Photovoltaikanlage haben und einen Teil des Stroms selbst nutzen, kommt heutzutage sehr oft vor, und ist nichts besonderes. Da der Strombezug aus dem Netz bei solchen Anlagen eher geringer ist, lohnt sich für Sie ein Blick auf unsere Tarife. Wir haben günstige Grundgebühren. Falls Sie sich nicht sicher sind, melden Sie sich einfach bei uns. Es meldet sich keine KI am Telefon, Sie haben bei uns einen persönlichen Ansprechpartner der Sie gerne berät und informiert.
Nun noch eine Information zu Ihrer Einspeisevergütung: Senec hat darüber informiert, dass die bisherige Abtretungserklärung zwischen Ihnen und Senec ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes aufgehoben ist. Dies bedeutet:
Künftig erhalten Sie für den Strom, den Sie durch Ihre Photovoltaikanlage erzeugt haben und nicht selbst benötigen, eine Einspeisevergütung entsprechend dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Zahlung der Vergütung erhalten Sie künftig von Ihrem lokalen Stromnetzbetreiber (bspw. Netze-BW, Energieversorgung Rottenburg am Neckar, Fairnetz GmbH...). Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die Einspeisevergütung entsprechend dem EEG auszuzahlen. Auch dies ist ein, nennen wir es mal "automatisierter Vorgang", der in der Regel auch reibungslos funktioniert.