Anmeldung EEG-Anlagen

Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)

Sie wollen selbst einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen? Dank dem EEG wurden die notwendigen Voraussetzungen für die Abnahme und Vergütung von Strom geschaffen, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Biomasse oder Grubengas gewonnen wird.

Netzanschluss für eine Eigenerzeugungsanlage

Was müssen Sie beachten, um Strom aus Erzeugungsanlagen (beispielsweise BHKW- oder Photovoltaikanlagen) in das Netz der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG einspeisen zu können?

Beratung

Nehmen Sie schon in der Planungsphase Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen bereits im Vorfeld offene Punkte und Fragen.

Anmeldung/Datenerhebung

  • Anschrift und Personaldaten des Betreibers
  • Art der Erzeugungsanlage (z.B. Biomasse, Photovoltaik, BHKW,...)
  • Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (durch eingetragenen Elektroinstallateur)
  • Datenblatt für die Anmeldung eienr Eigenerzeugungsanlage
  • Lageplan des Standorts im Maßstab 1:1000 (mit eingezeichnetem Standort der PV-Anlage)
  • Übersichtsplan mit Daten der gesamten elektrischen Anlage mit Betriebsmitteldaten
  • Konformitätserklärung der Wechselrichter bei PV-Anlagen
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Baugenehmigung, falls erforderlich
  • Geplanter Zeitpunkt der Realisierung

Netzprüfung / Ermittlung des möglichen Anschlusspunkts

Für den Anschluss an einen zu ermittelnden Anschlusspunkt gemäß EEG können Anschlussänderungen notwendig werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Anschluss erst nach der Durchführung von Maßnahmen im Stromversorgungsnetz erfolgen kann. Schließen Sie daher keinen endgültigen Kaufvertrag, bevor nicht die Einspeisemöglichkeit durch das E-Werk Stengle geprüft und bestätigt wurde.

Bei Anlagen über 5kW (Wechselrichternennleistung bzw. Anlagenleistung) führt das E-Werk Stengle eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um Auswirkungen auf das Netz zu prüfen. Das Prüfergebnis wird dem Betreiber schriftlich mitgeteilt.

Bei einer Summenscheinleistung größer 30kVA (bei PV-Anlagen größer 30 kWp) ist eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich.

Falls ein Netzumbau/-ausbau erforderlich ist, erteilen wir Ihnen gerne detaillierte Auskunft.

Inbetriebsetzung

Nach erfolgter Installation der Anlage erfolgt die Abnahme in Anwesenheit eines Mitarbeiters des E-Werks Stengle. Das Inbetriebsetzungsformular nehmen wir ausschließlich im Original entgegen. Bei der Inbetriebsetzung ist die Unterschrift von Anlagenbetreiber/-in und der verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich. Nach Abnahme der Anlage erhält der Anlagenbetreiber einen Einspeisevertrag zur Unterschrift.

Vergütung

Sobald uns der unterzeichnete Einspeisevertrag vorliegt und keine Daten mehr vom Anlagenbetreiber benötigt werden, beginnt die Vergütung nach EEG bereits im Folgemonat.

Hinweise für den Anlagenbetreiber vor Auftragserteilung

  • klären Sie im Vorfeld steuerliche Fördermöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt
  • beantragen Sie mögliche Fördermittel (beispielsweise ein zinsgünstiges Darlehen durch die KfW)
  • Entscheiden Sie sich für eine Art der Einspeisung (Volleinspeisung / Eigenverbrauch)

Photovoltaikanlagen

Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung kleiner 500 kWp kann der erzeugte Strom in unmittelbarer Nähe zur PV-Anlage auch dem Eigenverbrauch zugeführt werden. Die technischen Mindestanforderungen und die Ausführung von Zählerplatz und Messung sind in der Ergänzung zur TAB2007 dargestellt.

Seit dem 1. Januar 2009 sind Anlagenbetreiber/-innen gemäß §16 Abs. 2 des EEG verpflichtet, den Standort und die Anlagenleistung der Bundesnetzagentur zu melden. Als Verteilnetzbetreiber ist das E-Werk Stengle nur dann zur Vergütung des eingespeisten Stroms verpflichtet, wenn die Anlage auch der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Das Formular und die Erläuterungen sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.

Bei weiteren Fragen zur Einspeisung von Strom aus Eigenerzeugungsanlagen in das Netz des E-Werk Stengle setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Formulare zum Download